AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
1. Angebot, Angebotsannahme und Bestellung
a.
Unsere Angebote sind freibleibend.
b.
Bestellungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Bei bestehenden
Geschäftsbeziehungen werden auch mündlich erteilte Aufträge akzeptiert.
c.
Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn und
soweit er sie schriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung
entsprochen hat. Dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen.
2. Preise, Berechnung
Die Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preislisten oder Angeboten, bzw. werden mündlich
vereinbart und schriftlich bestätigt.
3. Lieferfristen, Lieferung
a.
Die vom Verkäufer genannten Lieferfristen gelten als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich
durch die Verwendung des Wortes "fix" ein Fixgeschäft vereinbart ist.
b.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.
c.
Die Lieferfrist beginnt erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt ist und alle zur Abwicklung des
Auftrages erforderlichen Angaben dem Verkäufer bekannt sind.
d.
Außer im Falle des Fixgeschäftes kommt der Verkäufer erst in Verzug, wenn ihm der Käufer schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzt. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf der Käufer vom
Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware noch nicht geliefert ist.
e.
Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen.
f.
Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
4. Versand, Gefahrübergang
a.
Versandfertig gemeldete Ware muß unverzüglich abgerufen werden, anderenfalls ist der Verkäufer
berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und als ab Werk zu berechnen.
b.
Spezial- oder sonstige Verpackung, wie Holzkisten, Verschläge, Paletten und Kartonagen werden
zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
a.
Skontoabzüge in nicht vereinbarter Höhe haben die Teilbezahlung der Rechnung
zu Folge.
b.
Im Verzugsfalle werden auch alle übrigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur sofortigen
Zahlung fällig, soweit sie nicht bereits fällig sind.
c.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkäufers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur
berechtigt, wenn sie eine schriftliche Inkassovollmacht vorweisen können.
d.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht beiden Vertragsparteien - vorbehaltlich der
nachfolgenden Ziffer 6f - nur insoweit zu, als die Gegenforderung bestritten ist oder ein rechtskräftiger
vollstreckbarer Titel darüber vorliegt.
e.
Befindet sich der Käufer mit der Begleichung irgendeiner Schuld aus der gesamten
Geschäftsbeziehung mit uns im Verzug, so ist der Verkäufer zur Lieferung nur gegen vorherige
Barzahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises und der sonstigen Zahlungsverpflichtungen
verpflichtet.
6. Eigentumsvorbehalte, Urheberrecht, Werkzeuge
a.
Die gelieferten Waren oder Muster verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen
Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch
berechtigt, die Ware in handelsüblicher Weise zu nutzen und im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu nutzen oder zu veräußern.
b.
Der Käufer ist nicht berechtigt, unbezahlte oder nur teilweise bezahlte Ware ohne schriftliche
Zustimmung des Verkäufers zu verpfänden oder zur Sicherung Dritten zu übereignen. Er ist
verpflichtet, dritten Personen gegenüber das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und
diesen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn von dritter Seite Ansprüche auf die
Waren erhoben werden bzw. gegen ihn die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.
c.
Der Verkäufer hat das ausschließliche Urheberrecht an allen von ihm gelieferten bzw. zur Verfügung
gestellten Waren, Mustern oder Bilddarstellungen. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, alles in
seiner Macht stehende zu unternehmen, um das Urheberrecht des Verkäufers zu gewährleisten.
d.
Werkzeuge und Formen bleiben auch bei Übernahme anteilmäßiger Kosten in Anbetracht der
erbrachten Konstruktionsleistung ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Eine
Aufbewahrungspflicht hierfür besteht nicht.
7. Gewährleistung
a.
Mängel der Waren sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, erkennbare Mängel
spätestens binnen 8 Tagen nach Entgegennahme.
b.
Der Verkäufer verpflichtet sich, ordnungsgemäß beanstandete Waren nach seiner Wahl kostenlos
instand zu setzen oder auszutauschen und unverzüglich an den Käufer zurückzusenden. Falls der
Verkäufer eine angemessen gesetzte Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz geleistet oder den
Mangel behoben zu haben oder im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung kann der Käufer von
dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
c.
Der Käufer ist zur Rücksendung der beanstandeten Ware mit Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
Der Verkäufer kann aber nach seiner Wahl die Nachbesserung auch vor Ort durchführen. Im Falle
unberechtigter Beanstandungen trägt der Käufer die Versandkosten.
d.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig
ist. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen.
e.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Abweichungen von Mengen sowie Angaben zum
Liefer- und Leistungsgegenstand (zum Beispiel Maß, Härte, Gewicht, Gebrauchswert, Toleranz)
Richtwerte oder branchenüblich und stellen soweit die Abweichung branchenüblich ist, keine Mängel
dar.
f.
Gewährleistungsausschluß besteht, wenn der Fehler dadurch verursacht worden ist, daß der
Liefergegenstand unsachgemäß behandelt, nicht seiner vorgesehenen uns bekannten Bestimmung
gemäß verwendet wurde, unsachgemäße Fremdmittel verwendet worden sind oder die Einbaustelle
fehlerhaft war. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen.
g.
Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben
begründen, soweit sie die vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, keine
Gewährleistungsansprüche
8. Verjährung
Nicht unter §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634 a Nr. 2 fallende Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Leistung
verjähren in 12 Monaten.
9. Datenschutz
Wir bedienen uns der elektronischen Datenverarbeitung und haben die zur rechtmäßigen Durchführung der
vertraglichen Beziehungen erforderlichen Daten gespeichert.
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
a.
Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers, der auf der Vorderseite dieser AGB
angegeben ist. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus allen Verträgen der Ort des
zuständigen Handelsregisters des Verkäufers, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen sind. Dies gilt auch für
Ansprüche aus Schecks oder sonstigen Urkunden, selbst wenn diese an anderen Orten zahlbar
ausgestellt sind.
b.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
anderen Bestimmungen und des Vertrages im übrigen hier von nicht berührt. Im Falle der
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich
möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die mutmaßlich vereinbart worden
wäre, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsabschluß die Unwirksamkeit gekannt hätten. Dies gilt
entsprechend auch für Vertragslücken..
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